Es gehört zu den Grundüberzeugungen von ROLAND, dass der Unternehmenserfolg maßgeblich davon abhängt, dass die Vorstände, Geschäftsleitungen und alle Mitarbeiter von ROLAND bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verantwortungsbewusst und rechtmäßig handeln. Daher verfolgt ROLAND keine Geschäftsmodelle und nimmt keine Handlungen vor, die mit geltenden Gesetzen, Richtlinien oder auch behördlichen Auflagen unvereinbar sind. Jeder Mitarbeiter ist gehalten, sich grundsätzlich ehrlich, korrekt und integer zu verhalten. Die Begehung von Straftaten kann für ROLAND und alle Mitarbeiter einen erheblichen Schaden nach sich ziehen. Daher muss alles getan werden, um strafbare Handlungen zu verhindern. Damit dies gelingt, ist die Kenntnis von derartigen Sachverhalten notwendig.
Daher bietet ROLAND die Möglichkeit, Hinweise auf vermeintliche Compliance-Verstöße, u. a. in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Geldwäsche sowie für alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie Pflichtverletzungen, vertraulich zu melden.
Die interne Meldestelle bei ROLAND ist im Bereich Compliance angesiedelt. Eine Meldung kann per E-Mail an compliance-intern@roland-rechtsschutz.de oder per Post (auch anonym) an folgende Adresse erfolgen:
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
persönlich / vertraulich
Compliance
Deutz-Kalker Str. 46
50679 Köln
Bei Vorliegen einer Antwortadresse wird der Erhalt der Meldung bestätigt. Im Anschluss wird die Meldung geprüft. Bei Vorliegen eines Verstoßes werden, je nach Meldung, Folge- und Sanktionsmaßnahmen ergriffen.
Überdies besteht die Möglichkeit, Meldungen an den Vertrauensanwalt, Herrn Rechtsanwalt Stephan Müller, abzugeben. Herr Müller ist wie folgt erreichbar:
Per E-Mail: vertrauensanwalt-roland@oppenhoff.eu
Telefonisch: 0221 2091561
Per Post (auch anonym):
Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte
persönlich/vertraulich
Herrn Stephan Müller
- Vertrauensanwalt -
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
Jedem, der das Vorliegen eines Rechtsverstoßes oder eines begründeten Verdachtsfalls in gutem Glauben meldet, wird ein umfassender Schutz gewährleistet. Das bedeutet, dass ROLAND keine Handlung oder Androhung einer Handlung, die im Zusammenhang mit der Meldung steht und sich zum Nachteil der hinweisgebenden Person auswirken könnte, vornehmen wird. Entsprechend werden weder arbeitsrechtliche Maßnahmen getroffen, noch erfolgt eine Diskriminierung aufgrund einer Meldung in irgendeiner Form. Auch eine Diskriminierung durch Kollegen wird von ROLAND konsequent unterbunden.