Es gehört zu den Grundüberzeugungen der ROLAND-Gruppe, dass der Unternehmenserfolg maßgeblich davon abhängt, dass die Geschäftsleitungen und alle Mitarbeiter der Gesellschaften der ROLAND-Gruppe bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verantwortungsbewusst und rechtmäßig handeln. Daher verfolgt ROLAND keine Geschäftsmodelle und nimmt keine Handlungen vor, die mit regionalen oder landesspezifischen Gesetzen, Richtlinien oder auch behördlichen Auflagen unvereinbar sind. Jeder, der für das Unternehmen im Konzernverbund der ROLAND-Gruppe handelt, ist angehalten, sich dabei immer und überall ehrlich, korrekt und integer zu verhalten.
Die Mitarbeiter der ROLAND-Gruppe haben daher die Möglichkeit, strafrechtlich, insbesondere wirtschafts- und steuerstrafrechtlich, relevante Sachverhalte anonym über ein externes Hinweisgebersystem zu melden. Dies dient dem Bereich Compliance als weitere Erkenntnisquelle, um Compliance-Risiken zu erkennen, potentielle Compliance-Verstöße aufzudecken und geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Das Hinweisgebersystem wird durch Herrn Rechtsanwalt Philipp Külz der Kanzlei Roxin Rechtsanwälte LLP betreut.