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		         	Titelbild ROLAND Mediathek

SERVICE & RATGEBER RECHT, SCHUTZ & SERVICE VON A-Z

Recht, Schutz & Service von A-Z

  • Ablauf

    Zeitpunkt, an dem der Vertrag frühestens endet. Wenn keine wirksame Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.

  • Abschleppen

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): : Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug liegen bleiben und Ihr Fahrzeug kann vor Ort (auch ab Haustür) nicht wieder fahrbereit gemacht werden, kümmert sich ROLAND um einen Abschleppwagen für den Transport bis zur nächsten Werkstatt/Fachwerkstatt. Die Kosten werden bei einer Organisation durch ROLAND in unbegrenzter Höhe übernommen und bei einer Eigenorganisation bis zu 154 €. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung (keine Tiere und gewerblich beförderte Ladung) bis zu 200 €, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist.

  • Alleinstehende

    Bei ROLAND gibt es auch einen speziellen Tarif für Alleinstehende. Als allein stehend (auch mit Kindern) gelten alle Personen, die nicht verheiratet sind, in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen.

  • Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB)

    Siehe ARB.

  • Allgemeine Bedingungen für die Schutzbrief-Versicherung (ASB)

    Siehe ASB.

  • Allgemeine Tarifbestimmungen
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind standardisierte Bedingungen für Versicherungs-Verträge. AVB ergänzen entweder die Regelungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes oder legen selber Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest (z. B. in der Rechtsschutz-Versicherung). Ergänzt werden können die AVB im Bedarfsfalle durch besondere Versicherungsbedingungen und individuelle Sondervereinbarungen.

  • Altenteiler

    Altenteiler ist der frühere Inhaber des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, der diesen abgegeben hat, der auf dem versicherten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb wohnt und der – wenn überhaupt – nur auf dem versicherten Betrieb tätig ist. Altenteiler können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzes beitragsfrei mitversichert werden.

  • Änderung der Zahlungsweise

    Damit ist die Änderung des Zahlungsrhythmus gemeint. Wenn zum Beispiel die monatliche Zahlungsweise auf vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise umgestellt wird.

  • Anspruchsteller

    Der Anspruchsteller ist eine geschädigte Person, die einen Anspruch gegenüber dem Versicherer oder dem Versicherten hat.

  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

    Für Manager gilt weder das Kündigungsschutzgesetz noch das Betriebsverfassungsgesetz. Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag werden daher auch nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Landgericht ausgetragen. Mit der Folge, dass der Streitwert – zum Beispiel wegen einer Kündigung – erheblich höher ist als vor dem Arbeitsgericht.

  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz

    Betrieben aller Art drohen Streitigkeiten wegen tatsächlicher oder behaupteter Benachteiligung von Mitarbeitern und Kunden. Daher bietet ROLAND mit dem Antidiskriminierungs-Rechtsschutz Unternehmen und Betrieben die Möglichkeit zur Kostenübernahme bei der Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, auch bei Schieds- und Schlichtungsverfahren.

  • Antragsteller

    Der Antragsteller hat den Versicherungsantrag unterschrieben. Durch Erhalt der Police wird er Kunde. Dann wird er auch Versicherter genannt.

  • Anwalts- und Dolmetscherhilfe

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): Im Fall der Fälle hilft ROLAND Ihnen bei der Auswahl und Beauftragung eines Anwaltes und, wenn nötig, eines Dolmetschers. Wenn erforderlich, können auch Botschaften oder Konsulate eingeschaltet werden. Wird der Dolmetscher für Gespräche mit Behörden vor Ort aufgrund eines Unfalls, Diebstahls oder sonstiger Schwierigkeiten beauftragt, übernehmen wir die Kosten bis zu 160 €.

  • ARB

    ARB sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung. Sie sind die Grundlage für den Rechtsschutz-Vertrag.

  • Arbeitsmaschinen
  • Arzneimittel-Service

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): Benötigen Sie im Urlaub dringend ein bestimmtes verschreibungspflichtiges Medikament und ist dieses am Urlaubsort nicht erhältlich, dann stimmt ROLAND sich mit Ihrem zuständigen Hausarzt ab, organisiert den Versand des Medikaments und übernimmt die anfallenden Versandkosten. Zudem benennen wir Ihnen auch alternative Medikamente, die Sie an Ihrem Urlaubsort erhalten können.

  • Arzt- und Krankenhausvermittlung

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): Bei Erkrankungen auf Reisen informiert Sie ROLAND über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor Ort und benennt einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt. Soweit erforderlich, wird auch der Kontakt zwischen Ihrem zuständigen Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus hergestellt. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch auch einen Arzt oder ein Krankenhaus in Ihrer Nähe am Urlaubsort.

  • ASB

    ASB sind die Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbrief-Versicherung. Sie sind die Grundlage für den ROLAND MultiAssist-Vertrag.

  • Assekuranz

    Assekuranz ist eine andere Bezeichnung für die Versicherungswirtschaft oder das Versicherungswesen.

  • Assistance

    ROLAND-Assistance ist ein Dienstleistungsunternehmen innerhalb der ROLAND-Gruppe und darauf spezialisiert, individuelle Servicelösungen zu konzipieren. Assistance-Leistungen sind logistische Hilfeleistungen, die den Kunden in aktuellen Not- und Krisensituationen unterstützen. Die Hilfe der Assistance kann 24 Stunden am Tag in Anspruch genommen werden. ROLAND Assistance betreut rund 30 Mio. Kunden von mehr als 170 in- und ausländischen Partnerunternehmen.

    Das Spektrum umfasst die Themenwelten „Haus & Wohnen“, „Gesundheit & Pflege“, „Fahrzeug & Mobilität“ sowie „Reise & Mehrwerte“. In der Produktwelt „Kommunikation & Information“ bieten wir verschiedene Service-Konzepte zur Verbesserung Ihrer Kunden-Services und zur langfristigen Kundenbindung an.

  • Außerordentliche Kündigung

    Die außerordentliche Kündigung ist möglich bei einem Schadenfall, einer Beitragserhöhung oder bei Wegfall des versicherten Risikos. Bei der außerordentlichen Kündigung sind die jeweiligen Kündigungsfristen zu beachten.

  • Auslandsreise

    Im Rahmen einer Rechtsschutz-Versicherung übernimmt ROLAND Ihre Reisekosten zu ausländischen Gerichten, wenn Ihr Erscheinen dort angeordnet wird. Im Rahmen des Schutzbriefes ROLAND MultiAssist genießen Sie Versicherungsschutz auf weltweiten Auslandsreisen, die nicht länger als sechs Wochen dauern dürfen.

  • Ausschluss

    Es gibt Gefahren/Risiken die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, z. B. rechtliche Auseinandersetzungen vor Verfassungsgerichten. Diese Ausschlüsse finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Unter Ausschluss versteht man aber auch den Wegfall eines Risikos, wenn mehrere versichert sind. Z. B. Sie haben im Verkehrs-Rechtsschutz ursprünglich zwei Fahrzeuge versichert und schließen später ein Fahrzeug wird aus, weil Sie es verkauft haben.

  • AutoAssist

    Ein Baustein von ROLAND MultiAssist (ASB 2009).

    ROLAND AutoAssist Leistungen und Services auf einem Blick:

    • Pannen- und Unfallhilfe
    • Abschleppen
    • Bergen
    • Weiter- und Rückfahrt
    • Ersatzfahrzeug
    • Übernachtung
    • Fahrzeugunterstellung
    • Ersatzteilversand
    • Fahrzeugrücktransport (inkl. Pick-up-Service)
    • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
    • Ersatzfahrer-Service
    • Routenplanung
    • Fahrzeugschlüssel-Service

  • AVB
  • BAFin

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Bonn ist die staatliche Aufsichtsbehörde für alle Versicherungsunternehmen. Die BAFin ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Zu den Aufgaben der BAFin gehören, die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu erteilen und dessen laufende Überwachung. Kunden können sich bei der BAFin über Ihr Versicherungsunternehmen beschweren. Die BAFin gewährleistet, dass die Versicherungsunternehmen ihre Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten einhalten können.

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
    Graurheindorfer Str. 108
    53117 Bonn

  • Bausteine für Geschäftskunden

    Die Anforderungen Gewerbetreibender an eine Rechtsschutz-Versicherung sind vielfältig. Deshalb bieten wir mit dem ROLAND Baustein-System einen flexiblen Versicherungsschutz für Unternehmer und Freiberufler.

    Damit können Sie Ihren Kunden einen speziell auf ihre unternehmerischen Risiken zugeschnittenen Rechtsschutz bieten. Die neuen ROLAND Geschäftskunden-Bausteine können Ihre Kunden einzeln abschließen oder zu einem maßgeschneiderten Schutz kombinieren.

  • Bausteine für Landwirte

    Landwirte sind auf einen reibungslosen Betriebsablauf angewiesen. Mit ROLAND Rechtsschutz können Sie Ihren Kunden einen attraktiven Versicherungsschutz bieten, der ihr Bedürfnis nach optimaler rechtlicher Absicherung erfüllt und ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen Zeit und Nerven spart.

    Der Landwirtschafts-Rechtsschutz kann nach dem individuellen Bedarf Ihrer Kunden um verschiedene Ergänzungs-Bausteine erweitert werden.

  • Bausteine für Privatkunden

    Das neue, modular aufgebaute ROLAND Baustein-System für Privatkunden ist leicht verständlich und bietet Ihnen höchste Flexibilität bei der Zusammenstellung individueller Kombinationen.

    Die vier Einzel-Bausteine Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Immobilien-Rechtsschutz decken zentrale Risiken des privaten Lebensbereichs ab. Sie können einzeln abgeschlossen oder frei miteinander kombiniert werden. Ganz nach dem persönlichen Bedarf können Sie Einzel-, Ergänzungs- und Zielgruppen-Bausteine zu einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz verknüpfen.

  • Beitrag

    Der Beitrag ist der Preis für die abgeschlossene Versicherung. Er ist regelmäßig und im Voraus zu zahlen. Der Beitrag kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich gezahlt werden. Die Beitragszahlung ist eine Rechtspflicht. Zahlen Sie einmal nicht pünktlich haben wir das Recht, die rückständigen Beiträge einzuklagen.

  • Bergen

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): Ist Ihr Fahrzeug von der Straße abgekommen und steckt im Graben oder Schnee fest, sorgt ROLAND für die Bergung Ihres Fahrzeuges und übernimmt die Kosten in unbegrenzter Höhe.

  • Berufs-Rechtsschutz

    Hilfe bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Arbeitsleben, zum Beispiel wenn wegen einer Kündigung die eigenen Interessen durchgesetzt werden müssen. Zu den Produktbausteinen.

  • Billigungsklausel

    Eine Billigungsklausel ist eine gesonderte Vereinbarung darüber, dass ein vom Versicherungsantrag abweichender Inhalt des Versicherungsscheines als angenommen gilt, wenn der Versicherte gegenüber dem Versicherer diese nicht schriftlich und innerhalb eines Monats widerruft. Diese Genehmigung ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn der Versicherer den Kunden bei Aushändigung des Versicherungsscheines darauf hingewiesen hat. Der Hinweis hat durch besondere schriftliche Mitteilung oder durch einen auffälligen Vermerk in dem Versicherungsschein, der aus dem übrigen Inhalt des Versicherungsscheines hervorgehoben ist, zu geschehen.

  • Bonus-Rechtsberatung

    Dies ist eine Service-Leistung, die in allen Rechtsschutzverträgen ab ARB 2000 enthalten ist: Wenn Ihr ROLAND Rechtsschutzvertrag seit mindestens drei Jahren schadenfrei verläuft, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch einmal im Jahr ein kostenfreies erstes Rechtsberatungsgespräch mit einem ROLAND-Partneranwalt. Sie können sich z. B. auch über ein nicht versichertes bzw. nicht versicherbares Gebiet beraten lassen. Der Vertrag gilt so lange als schadenfrei bis ein Rechtsschutzfall gemeldet wird. Danach beginnt die Frist neu zu laufen.

  • Brillen-Service

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): Bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Brille oder Kontaktlinsen im Ausland, kümmert sich ROLAND für Sie um die Abholung der Ersatzbrille oder -Kontaktlinsen und übernimmt die Versandkosten an den Urlaubsort.

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Siehe BAFin.

  • Bußgeldkatalog

    ROLAND hat für Sie einen Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog zusammengestellt. Hierin können Sie sich über spezielle Verstöße im Straßenverkehr und deren Folgen informieren.

  • Call-Back-Service

    ROLAND bietet Ihnen die Möglichkeit, zurückgerufen zu werden. Teilen Sie uns online oder per Anruf mit, wann Sie von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr am besten erreichbar sind. Wir rufen Sie dann gerne zurück!

  • Card- und Dokumenten-Service

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): ROLAND hilft bei der Ersatzbeschaffung für im Ausland abhanden gekommene Ausweise und Dokumente und übernimmt die hierbei anfallenden amtlichen Gebühren der Ausstellungsbehörde im Ausland bis zu 260 € pro Schadenfall. Wir bieten Ihnen aber auch die Möglichkeit, Ihre persönlichen Dokumente in unserem Safe zu hinterlegen (passwortgeschützt). Das hat den Vorteil, dass wir Ihnen im Bedarfsfall schneller bei der Ersatzbeschaffung helfen können.

  • Case-Management

    Diese Leistung der ROLAND Gesundheits-Assistance bietet Krankenversicherern die Möglichkeit, die Behandlungs- und Versorgungsprozesse einzelner Fälle optimal zu steuern. Ziele:

    • Optimierung von Heilbehandlungsabläufen
    • Verbesserung der Versorgungssituation des einzelnen Patienten
    • Mittelfristige, messbare Kostenreduzierung auf Seiten des Versicherungsunternehmens

  • Darlehen

    Ein Darlehen ist eine Leihgabe finanzieller Mittel. Die Tilgung des Darlehens erfolgt in Raten. Der Darlehensbetrag hingegen wird auf einmal ausgezahlt. In der Rechtsschutz-Versicherung wird eine notwendige Strafkaution als Darlehen ausgezahlt.

  • Datenschutz

    Der Datenschutz ist die durch das Bundesdatenschutzgesetz vorgeschriebene Maßnahme, die die unberechtigte Einsichtnahme oder Weiterverarbeitung personenbezogener Daten verhindern soll.

  • Direktversicherer

    Versicherer, die ohne Vertreter arbeiten, werden als Direktversicherer bezeichnet. Der Dialog mit dem Kunden läuft per Telefon, Fax, Post oder Internet. Der Direktversicherer von ROLAND ist die Jurpartner Rechtsschutz-Versicherung AG.

  • Disease-Management

    Mit dieser Leistung der ROLAND Gesundheits-Assistance ermöglicht ROLAND Assistance die Entwicklung effizienter Versorgungslösungen für chronische Krankheitsbilder. Zur Optimierung der Versorgung trägt ROLAND gemeinsam mit den Programmteilnehmern bei. Diese werden durch gezielte individuelle Informationen und Aufklärung zu mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung motiviert.

  • Einmalbeitrag

    Ein Einmalbeitrag ist die einmalige Zahlung des Gesamtbeitrages für einen Versicherungs-Vertrag; er ist zu Beginn der Versicherung fällig.

  • Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz

    Die Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist die in Antragsformularen enthaltene Klausel, mit der der Antragsteller sein Einverständnis zur Weitergabe seiner persönlichen Daten an Dritte erteilt.

  • Entschädigung

    Entschädigung ist eine Leistung des Versicherers. Sie wird durch die Versicherungssumme und die Höhe des Schadens begrenzt.

  • Ersatz von Zahlungsmitteln

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteins ReiseAssist (ASB 2009): Geraten Sie auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, helfen wir Ihnen sofort weiter. Wir stellen den Kontakt zu Ihrer Hausbank her und vermitteln eine schnelle Auszahlung. Ist das nicht möglich, gewähren wir Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu 1.600 €.

  • Ersatzfahrer-Service

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): Bei einem Unfall oder einer länger andauernden Erkrankung im Urlaub, die es Ihnen unmöglich macht, Ihr Fahrzeug nach Hause zu fahren, organisiert und bezahlt ROLAND einen Ersatzfahrer, der das Fahrzeug zu Ihrem ständigen Wohnsitz fährt.

    Veranlassen Sie die Abholung selbst, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten des Ersatzfahrers für An- oder Abreise, Unterbringung und Verpflegung bis zu 0,50 € je einfachem Entfernungskilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort.

  • Ersatzfahrzeug

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne nicht mehr fahrbereit sein, sorgt ROLAND dafür, dass Sie mobil bleiben. ROLAND vermittelt einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur maximal für sieben Tage und übernimmt die Kosten bis zu 77 € je Tag. Erfolgt die Vermittlung des Ersatzfahrzeuges durch ROLAND, werden eventuell anfallende Notdienstgebühren zusätzlich übernommen. Bei Schadenfällen im Ausland werden Ersatzfahrzeugkosten für die Fahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu 550 € auch für eine geringere Anzahl von Miettagen übernommen.

  • Ersatzteilversand

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): Bei einer Panne im Ausland, bei der die benötigten Ersatzteile für Ihr Fahrzeug nicht erhältlich oder lieferbar sind, sorgt ROLAND dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Weg zugeschickt bekommen. Dabei werden die Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile selbst bezahlt.

  • Fahrer-Rechtsschutz für Einzelpersonen

    In Fällen, in denen Sie selbst kein Fahrzeug besitzen aber des öfteren mit dem Pkw von Freunden oder der Firma unterwegs sind, hilft Ihnen der Fahrer-Rechtsschutz, z. B. bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren. Das gefahrene Fahrzeug selbst ist jedoch nicht versichert.

  • Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen

    Wenn Sie als Unternehmer Ihre Kraftfahrer z. B. in Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung absichern möchten, hilft Ihnen der Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen. Die Fahrzeuge selbst sind nicht versichert.

  • Fahrzeug-Rechtsschutz
  • Fahrzeug-Schutzbrief für Geschäftskunden

    Der Firmenwagen Ihres Kunden oder einer seiner Lieferwagen hat unterwegs eine Panne – ärgerlich, denn Zeit ist Geld. Mit dem Fahrzeug-Schutzbrief steht ROLAND Ihrem Kunden zur Seite und sorgt für schnelle und professionelle Hilfe vor Ort. Versicherte Leistungen:

    • Pannen- und Unfallhilfe
    • Bergen
    • Abschleppen
    • Weiter- und Rückfahrt
    • Übernachtung
    • Mietwagen
    • Ersatzteilversand
    • Fahrzeugtransport
    • Fahrzeugunterstellung
    • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
    • Fahrzeugrückholung nach Fahrerausfall

  • Fahrzeugrücktransport (inkl. Pick-Up-Service)

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): Sollte die Reparatur Ihres Fahrzeuges nach einer Panne oder einem Unfall vor Ort nicht innerhalb von drei Werktagen möglich sein, sorgt ROLAND dafür, dass Ihr Fahrzeug zu einer anderen Werkstatt transportiert wird und übernimmt die Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an Ihren ständigen Wohnsitz im Inland. Bei Schadenfällen außerhalb Europas übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 €.

    Innerhalb Deutschlands kümmert sich ROLAND auch darum, dass Sie und Ihre Familie zusammen mit dem Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz gebracht werden (Pick-up-Service).

  • Fahrzeugschlüssel-Service

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): ROLAND hilft bei der Besorgung eines Ersatzschlüssels sollten Ihre Fahrzeugschlüssel gestohlen worden oder defekt sein. Hierfür übernehmen wir die Kosten bis zu 120 €, nicht jedoch die Kosten für den Ersatzschlüssel selbst.

  • Fahrzeugunterstellung

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): Sollte Ihr Fahrzeug nach Wiederauffinden nach einem Diebstahl oder bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft kostenpflichtig untergestellt werden müssen, übernimmt ROLAND die Kosten für die Unterstellung bis zu zwei Wochen in voller Höhe.

  • Fahrzeugverzollung und -verschrottung

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): ROLAND hilft Ihnen, sollte Ihr Fahrzeug im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden müssen und übernimmt die anfallenden Verfahrensgebühren oder Verschrottungskosten.

  • Fälligkeit

    Als Fälligkeit wird der Zeitpunkt bezeichnet, zu dem ein Gläubiger die versprochene Leistung verlangen kann. Im Versicherungs-Vertrag wird damit auch der Zeitpunkt der Beitragszahlungspflicht bezeichnet.

  • Finanzieller Rückhalt

    Von einem Rechtsschutz-Versicherer werden folgende Kosten im Rahmen der Versicherungssumme gezahlt:

  • Firmen-Rechtsschutz

    Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten im Firmenbereich, zum Beispiel bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen oder bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Firmen-Schutzbrief

    Die Leistungen unseres Firmen-Schutzbriefes (ASB 1994) sind vielfältig. Bei Notfällen wie Unfall, Panne oder Diebstahl ist ROLAND zur Stelle. Das Service-Team kümmert sich im Fall der Fälle um die Weiter- und Rückfahrt, Übernachtungen, Mietwagen, Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen, Bergen, Ersatzfahrer und vieles mehr. ROLAND bietet Ihnen Schutz und Service rund um die Uhr - auch im Ausland.

  • FSB-U

    Fahrzeug-Schutzbrief-Bedingungen für Unternehmen.

  • Geltungsbereich

    Der Geltungsbereich umfasst die Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. In der Rechtsschutz-Versicherung besteht Versicherungsschutz in Europa einschließlich Madeira, den Azoren und auf den Kanarischen Inseln sowie in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres.

    In unseren Standard-Produkten wird Versicherungsschutz bei weltweiten Aufenthalten, die längstens bis zu sechs Monate (in den Plus-Deckungen bis zu einem Jahr) dauern, für dort eintretende Rechtsschutzfälle bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht ebenfalls eine weltweite Deckung bis zu den genannten Höchstbeträgen.

    Im Schutzbrief ROLAND MutliAssist besteht weltweit Versicherungsschutz; im Fahrzeug-Schutzbrief für Unternehmen nur in Europa.

  • Geltungsbereich

    Als Geltungsbereich werden diejenigen Länder bezeichnet, in denen der Versicherungsschutz gilt. In der Rechtsschutz-Versicherung besteht Versicherungsschutz in Europa einschließlich Madeira, den Azoren und auf den Kanarischen Inseln sowie in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres.

    In unseren Standard-Produkten wird Versicherungsschutz bei weltweiten Aufenthalten, die längstens bis zu sechs Monate (in den Plus-Deckungen bis zu einem Jahr) dauern, für dort eintretende Rechtsschutzfälle bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht ebenfalls eine weltweite Deckung bis zu den genannten Höchstbeträgen.

    Im Schutzbrief ROLAND MutliAssist besteht weltweit Versicherungsschutz; im Fahrzeug-Schutzbrief für Unternehmen nur in Europa.

  • Gericht
  • Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist derjenige Ort, an dem eine Klage bei dem für die jeweilige Auseinandersetzung zuständigen Gericht erhoben werden muss. Dies kann der Wohnort des Klägers oder Beklagten sein oder der Sitz des Versicherungsunternehmens.

  • Gesetzliche Verjährung

    Die Ansprüche aus dem Versicherungs-Vertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

    Ist ein Anspruch des Kunden bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.

  • Gesundheits-Assistance

    ROLAND Gesundheits-Assistance bietet ihren Kunden eine Symbiose aus Kundenservice und Gesundheitsberatung. Die ROLAND Assistance unterstützt die Kunden der Partnerunternehmen - beispielsweise Krankenversicherer -, indem sie ihnen Ärzte, Arzthelfer, Krankenpfleger und Ernährungsberater zur Verfügung stellt. Sie helfen bei medizinischen Fragen weiter.

    So erhalten Kunden von 7.00 bis 23.00 Uhr Beratung und Hilfe aus erster Hand. Außerdem tritt ROLAND Assistance auch bei der Auswahl von Ärzten und Kliniken unterstützend auf und führt Arzneimittel- und Impfberatung durch. Ausgewählte Service-Leistungen:

    • mediLine und mediLine Travel
    • Case- und Disease-Management
    • Gesundheits-Assistance als Service im ROLAND MultiAssist

  • Gutachten

    Ein Gutachten ist die sachliche Äußerung eines Sachverständigen.

  • Haus- und WohnungAssist

    Ein Baustein von ROLAND MultiAssist (ASB 2009).

    ROLAND Haus- und WohnungAssist Leistungen und Services auf einem Blick:

    • Schlüsseldienst im Notfall
    • Rohreinigungs-Service im Notfall
    • Sanitärinstallateur-Service im Notfall
    • Elektroinstallateur-Service im Notfall
    • Heizungsinstallateur-Service im Notfall
    • Notheizung
    • Schädlingsbekämpfung
    • Entfernung von Wespennestern
    • Kinderbetreuung im Notfall
    • Unterbringung von Tieren im Notfall
    • Ausfall der Wohnung
    • Bewachungs-Service

  • Heimholung von Kindern

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): Können mitreisende, minderjährige Kinder nicht mehr betreut werden, zahlt ROLAND für die Abholung die Fahrtkosten Bahn 1. Klasse, ab 800 Bahnkilometern Flugkosten der Economy-Klasse.

  • Höchstentschädigungssumme

    Die Höchstentschädigungssumme ist die im Versicherungs-Vertrag festgesetzte Grenze der Entschädigungssumme, die der Versicherer im Schadenfall trägt. Man spricht auch von Sublimit.

  • Hoferbe

    Hoferben, die ausschließlich auf dem versicherten land- bzw. forstwirtschaftlichen Hof berufstätig sind und dort wohnen, können beitragsfrei im Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz mitversichert werden.

  • HomeService

    Der ROLAND HomeService bietet Kunden Hilfe ohne viele Schnörkel. Egal ob Handwerker oder Dienstleister gesucht werden: ROLAND vermittelt kompetente Fachkräfte. Rund um die Uhr - in ganz Deutschland.

  • Immobilien

    Grundstücke und die mit den Grundstücken zusammenhängenden Gebäude bezeichnet man als Immobilien.

  • Immobilien-Rechtsschutz für Geschäftskunden

    Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Gewerberäume, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter wegen Mietminderung oder Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Lärmbelästigung. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Immobilien-Rechtsschutz für Privatkunden

    Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten rund ums Wohnen, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter wegen Mietminderung oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Lärmbelästigung. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Immobilien-Rechtsschutz für Vermieter

    Als Vermieter ist Ihr Kunde auf die Zuverlässigkeit und Zahlungsmoral seiner Mieter angewiesen – schließlich vertraut er Fremden sein Eigentum an. Doch nicht immer kommt die Miete pünktlich und manche Mieter behandeln ihre Wohnung nicht gerade pfleglich. Gut, wenn Sie Ihrem Kunden den Vermieter-Rechtsschutz anbieten können. Denn damit ist er bestmöglich abgesichert, wenn es doch einmal zum Streit kommt.

  • Informationen über Ihr Reiseziel

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): ROLAND informiert Sie über die medizinische Versorgung am Urlaubsort und gibt nützliche Tipps und Informationen zum geplanten Reiseziel.

  • JurLine – telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich

    Der Kunde und seine mitversicherten Familienangehörigen haben die Möglichkeit, einen telefonischen Rechtsrat durch einen von ROLAND vermittelten Anwalt zu erhalten. Diese Beratung umfasst Anfragen sowohl zu versicherten als auch zu nicht versicherten Rechtsangelegenheiten aus dem privaten Lebensbereich, also Verkehr, Freizeit, Arbeit und Wohnen. Fragen im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit – auch wenn diese nebenberuflich ausgeübt wird – sind nicht versichert.

    Im Verkehrs-Rechtsschutz kann die Jurline gegen einen Beitragszuschlag hinzu versichert werden.

  • JurMoneyPlus

    Unterstützt bei der Durchsetzung unstrittiger Forderungen gegenüber Schuldnern über den Inkassodienstleister SWBS. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Jurway

    Das Beratungsportal JurWay bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert fachkundigen Rat einzuholen – telefonisch über die 24-Stunden-ServiceLine oder über das bislang auf dem Markt einzigartige, geschützte Online-Kundenportal.

    JurWay besteht aus unterschiedlichen Bausteinen: der telefonischen Rechtsberatung JurLine, der Online-Rechtsberatung JurOnline, der präventiven Vertragsprüfung JurCheck sowie dem Mustervertrags-Downloadportal JurLoad. Es besteht die Möglichkeit, JurWay für den privaten, wie auch für den gewerblichen Bereich abzuschließen.

  • Kaskoversicherung (Kaskoschäden)

    Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs (Auto, Boot) auf. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung.

  • Korrespondenzanwalt

    Ein Korrespondenzanwalt ist ein Anwalt an einem entfernten Gerichtsort (Ort des Streitfalles), der dort die Interessen des Mandanten wahrnimmt und mit dessen Hausanwalt am Wohnort des Mandanten korrespondiert.

    Beispiel: Was wäre, wenn Sie in Stuttgart wohnen und Ihr Recht gegen einen Gegner aus Berlin durchsetzen möchten? Sie können grundsätzlich einen Rechtsanwalt aus Stuttgart beauftragen, allerdings kennt er die örtliche Rechtssprechung aus Berlin nicht. Besser Sie beauftragen einen ROLAND Assistance aus Berlin, der Ihre Interessen vertritt. Da aber dann persönliche Gespräche mit Ihnen nicht möglich sind, nehmen Sie sich einen „Korrespondenzanwalt“ in Stuttgart. Er hält den Kontakt mit dem ROLAND Assistance aus Berlin und kann Ihnen das „Juristendeutsch“ erklären.

    Kosten für Korrespondenzanwälte werden in der Rechtsschutz-Versicherung unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel der Art des Rechtsstreites sowie der Entfernung des Gerichtsortes vom Wohnort des Mandanten, getragen.

  • Kosten in Bußgeldverfahren

    In einem einfachen Bußgeldverfahren kann der eigene Rechtsanwalt für das Vorverfahren und die erste Hauptverhandlung bis zu 700 € in Rechnung stellen. Wenn sich der Gegner als Nebenkläger an dem Strafverfahren beteiligt, können auch hier zusätzlich die gleichen Kosten entstehen. Geht das Bußgeldverfahren über zwei Hauptverhandlungen, belaufen sich die Kosten auf 860 €. Wird Rechtsbeschwerde eingelegt, ist mit zusätzlichen Kosten von ca. 650 € zu rechnen. Auch hier sind die Kosten für Sachverständige und Zeugen nicht berücksichtigt. Gerade diese können aber das Bußgeldverfahren erheblich verteuern.

    Für eine anwaltliche Beratung, in der z. B. entschieden werden soll, ob ein Bußgeld akzeptiert wird oder nicht, können schon Kosten in Höhe von 100 € bis 150 € entstehen.

  • Kosten in Strafverfahren

    In einem einfachen Strafverfahren kann der eigene Rechtsanwalt für das Vorverfahren und die erste Hauptverhandlung bis zu 812 € in Rechnung stellen. Wenn sich der Gegner als Nebenkläger an dem Strafverfahren beteiligt, können noch einmal zusätzlich die gleichen Kosten entstehen. Geht das Strafverfahren über zwei Hauptverhandlungen, belaufen sich die Kosten auf 1.073 €. Wird Berufung eingelegt, ist mit zusätzlichen Kosten von ca. 650 € zu rechnen. In allen Fällen sind die Kosten für Sachverständige und Zeugen nicht berücksichtigt. Gerade diese können aber auch einen Strafprozess erheblich verteuern.

  • Krankenbesuch

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): Müssen Sie auf einer Reise ungeplant länger als fünf Tage im Krankenhaus bleiben, zahlt ROLAND Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besucher bis zu 1.100 €.

  • Krankenrücktransport

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): Sie erkranken während Ihrer Reise oder erleiden einen Unfall und der Arzt schlägt einen Rücktransport an Ihren Wohnsitz vor, um eine bessere medizinische Versorgung sicherzustellen. ROLAND sorgt für die Durchführung Ihres Rücktransportes und übernimmt die Kosten. Zusätzlich erstattet ROLAND für Ihre Familienangehörigen die bis zum Rücktransport anfallenden Übernachtungskosten für maximal drei Tage bis 77 € pro Nacht und versicherte Person.

  • Landwirtschafts-Rechtsschutz

    Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten für die Landwirtschaft, den privaten Lebensbereich, für alle Fahrzeuge des Landwirts und des landwirtschaftlichen Betriebs sowie für alle landwirtschaftlichen Flächen inklusive darauf befindlicher selbst genutzter Wohneinheiten und aller landwirtschaftlichen Gebäude, zum Beispiel bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, Streitigkeiten mit dem Finanzamt, bei Reklamation nach einer fehlerhaften Reparatur oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Lärmbelästigung. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Leistungspflicht

    Die Leistungspflicht ist die Pflicht zur Leistungsabgabe eines Versicherungsunternehmens an den Kunden, wenn der Versicherungsfall eintritt.

  • Liquidation

    Eine Liquidation ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren bei der Auflösung eines Unternehmens nach dessen Konkurs.

  • Liquidität

    Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen termin- und betragsgerecht nachzukommen.

  • Mahnbescheid

    Ein Mahnbescheid ist die gerichtliche Geltendmachung eines Gläubigeranspruchs gegen den Schuldner.

  • Mahnung

    Eine Mahnung ist die Aufforderung des Gläubigers an einen Schuldner zur Erbringung einer fälligen Leistung. Durch die Mahnung wird der Schuldner in Verzug gesetzt.

  • Mahnverfahren

    Das Mahnverfahren ist ein Verfahren, das sowohl gesetzlich als auch vertraglich geregelt ist. Ist das Mahnverfahren durchgeführt, verliert der Kunde bei Zahlungsverzug seinen Versicherungsschutz.

  • Mandant

    Mandant ist die Bezeichnung für den Kunden eines Rechtsanwalts oder eines Steuerberaters. Bei dem zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag - der Mandant ist der Auftraggeber.

  • Mediation

    Mediation ist ein strukturiertes und vertrauliches Verfahren, in dem zwei oder mehr Parteien mit Hilfe eines neutralen Dritten eigenständig einen Kompromiss erarbeiten, um ihre Streitigkeiten beizulegen. Das Mediationsverfahren kann entweder von Ihnen eingeleitet oder von einem Gericht vorgeschlagen beziehungsweise angeordnet werden. Der Mediator trifft dabei keine Entscheidungen und gibt keine Empfehlungen oder Vorschläge für eine mögliche Problemlösung ab. Er übernimmt vielmehr die Funktion eines Moderators. In einer Mediation geht es nicht um die Klärung der Schuldfrage, sondern darum, eine gemeinsame Lösung zu finden. So ist das Ziel der Mediation: Alle sollen Gewinner sein.

    Wann empfiehlt sich eine Mediation?

    Bei Streitigkeiten zum Beispiel mit

    • Nachbarn, Mietern, Vermietern,
    • Handwerkern, Werkstätten, Ärzten etc.

    Bei Krisen in der Familie, wie beispielsweise

    • Unterhaltsfragen oder Sorge-/Umgangsrecht,
    • Erbschaftsstreitigkeiten etc.

    Bei Konflikten im Job wie zum Beispiel mit

    • dem Arbeitgeber, Kollegen
    • dem Betriebs-/Personalrat.

  • mediLine

    mediLine bietet professionellen Service in allen Fragen rund um die Gesundheit.

    Ausgewählte Service-Leistungen

    • Informationen zu aktuellen Gesundheitsthemen
    • Allgemeine Informationen über Erkrankungen und deren Ursachen
    • Arzneimittelberatung
    • Beratung zu Erkrankungen, Verletzungen, Diagnostik und Therapie
    • Ärztliche Zweitmeinung
    • Ernährungs- und Präventionsberatung
    • Beratung zu Fitness und Bewegung
    • Beratung zu Stress, Work Life Balance und Entspannung
    • Impfberatung, reise- und tropenmedizinische Beratung
    • Hilfe bei der Suche nach geeigneten Ärzten, Fachärzten, Spezialisten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen

  • Miteigentümer einer Landwirtschaft

    Miteigentümer, die ausschließlich auf dem versicherten land- bzw. forstwirtschaftlichen Hof berufstätig sind und dort wohnen, können beitragsfrei im Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz mitversichert werden.

  • Nebenkläger und Gegenseite

    ROLAND zahlt die Kosten der Gegenseite und der Nebenkläger, soweit Sie diese aus rechtlichen Gründen erstatten müssen.

  • Obliegenheiten

    Obliegenheiten ist die Sammelbezeichnung für Pflichten des Kunden wie z. B. der Pflicht zur Schadenminderung oder zur Anzeige von Gefahr erhöhenden Umständen.

  • Ombudsmann

    Der Ombudsmann ist der Schlichter bei Streitigkeiten, hier speziell zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden. Der Begriff Ombudsmann steht für eine Vertrauensperson, an die sich Kunden und Anspruchsberechtigte wenden können, die sich ungerecht behandelt fühlen. Der Ombudsmann prüft diese Fälle neutral, gibt Ratschläge und setzt sich im Notfall für den Kunden bei dem betroffenen Versicherungsunternehmen ein. Siehe auch Lob & Kritik.

  • Ordnungswidrigkeit

    Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift ohne kriminellen Charakter. Ordnungswidrigkeiten werden nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet.

  • Pannen- und Unfallhilfe

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): Im Falle einer Panne (bereits ab der Haustür), schickt ROLAND Ihnen ein Pannenhilfsfahrzeug vorbei und übernimmt die Kosten unbegrenzt bei einer Organisation durch ROLAND und bis zu 154 € bei einer Eigenorganisation.

  • Pick-up-Service
  • Plus-Baustein Gewerbe

    Erweitert den Versicherungsschutz, zum Beispiel mit unbegrenzter Versicherungssumme. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Plus-Baustein Landwirte

    Erweitert den Versicherungsschutz, zum Beispiel mit unbegrenzter Versicherungssumme. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Plus-Baustein Privat

    Erweitert den Versicherungsschutz, zum Beispiel mit unbegrenzter Versicherungssumme. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Police

    Police ist die traditionelle Bezeichnung für den Versicherungsschein.

  • Prämie

    Prämie ist ein anderer Begriff für Versicherungsbeitrag.

  • Privat Basis und Privat Premium

    Möchten Ihre Kunden auch ihre privaten Risiken optimal abdecken? Dann erweitern Sie den geschäftlichen Versicherungsschutz um private Bausteine zum Vorzugspreis. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Privat-Rechtsschutz

    Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Lebensbereich, zum Beispiel bei der Reklamation eines Möbelkaufs. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Prozessfinanzierung

    Die gewerbsmäßige Prozessfinanzierung stellt für potenzielle Kläger die Möglichkeit der Fremdfinanzierung einer Klage dar. Dies war bis vor wenigen Jahren nur durch Rechtsschutz-Versicherungen oder Prozesskostenhilfe möglich. Der Prozessfinanzierer erhält für die Übernahme der Kosten des Rechtsstreits im Fall des Obsiegens der von ihm unterstützten Partei einen Teil des erstrittenen Betrages. ROLAND bietet diese Leistung über die ROLAND ProzessFinanz.

  • Prozesskostenhilfe

    Prozesskostenhilfe dient finanziell Schlechtergestellten zur teilweisen oder auch vollständigen Befreiung von Prozesskosten. Prozesskostenhilfe kann gewährt werden in:

    • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten,
    • Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
    • verwaltungsgerichtlichen Verfahren und
    • arbeitsgerichtlichen Verfahren.

  • Prozesskostentabelle

    Wer vor Gericht geht, muss ein finanzielles Risiko eingehen: Der eigene Rechtsanwalt, das Gericht sowie die Arbeit des gegnerischen Rechtsanwalts können bei einem für Sie negativen Ausgang auf Ihre Kosten gehen. In der folgenden Übersicht sind Prozesskosten in verschiedenen Instanzen (Zivilverfahren) aufgelistet.

  • Rechtsanwalt und Gericht

    ROLAND zahlt die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwaltes und die von Ihnen zu übernehmenden Gerichtskosten. Reisekosten des Rechtsanwaltes im Zivilverfahren werden bis zur Höhe der Kosten für einen Korrespondenzanwalt ebenfalls übernommen.

  • Rechtskosten-Vorschuss

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): Im Fall der Fälle streckt ROLAND Ihnen die bei der Vermittlung von Anwaltshilfe entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu 2.600 € sowie eine von den Behörden verlangte Strafkaution bis zu 12.500 € vor.

  • Rechtspflichten

    Rechtspflichten sind die Pflichten des Versicherungsunternehmens und des Kunden, die bei Nichterfüllung gerichtlich einklagbar sind. Zu den Rechtspflichten gehören z. B. die Pflicht des Versicherungsunternehmens zur Ausstellung einer Police nach Annahme des Versicherungsantrages und die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Prämien.

  • Rechtsschutz 55+

    Ruheständler erhalten einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz, zum Beispiel mit wertvollen Service-Leistungen rund um die Themen Alltag, Reise und Gesundheit. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Rechtsschutz für angestellte Ärzte

    Mit diesem Baustein sind die besonderen rechtlichen Risiken für angestellte Ärzte individuell abgesichert, zum Beispiel mit der Niederlassungsklausel. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Rechtsschutz für gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe der Landwirtschaft

    Hilfe bei Auseinandersetzungen rund um den Nebenbetrieb, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte

    Mit diesem Baustein sind die besonderen rechtlichen Risiken für niedergelassene Ärzte individuell abgesichert, zum Beispiel bei vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Patienten. Zu den Produkt-Bausteinen.

  • Rechtsschutz-Versicherung

    Eine Rechtsschutz-Versicherung ist eine zu den Sachversicherungen gehörende Versicherungsart zur Abdeckung des Kostenrisikos bei einem Rechtsstreit. Dazu übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme im Streitfall Kosten wie z. B. Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten usw.

  • Regress

    Regress ist der finanzielle Rückgriff auf den Schadenverursacher im Leistungsfalle, soweit diesen eine Mitschuld trifft.

  • Reiseabbruch

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): Müssen Sie aus bestimmten Gründen früher die Heimreise antreten, organisiert ROLAND die Rückreise und zahlt die zusätzlichen Fahrtkosten bis zu 2.600 €.

  • Reiseabbruch bei Krankheit

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): Erkranken Sie so schwer, dass eine Fortsetzung der Reise nicht möglich ist, organisiert ROLAND die Rückreise und zahlt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten bis zu 1.100 €.

  • ReiseAssist

    Ein Baustein des ROLAND MultiAssist (ASB 2009).

    ROLAND ReiseAssist Leistungen und Services auf einen Blick:

    • Ersatz von Zahlungsmitteln
    • Anwalts- und Dolmetscher-Service
    • Rechtskosten-Vorschuss
    • Verspäteter Reiseantritt
    • Travel-Delay-Service
    • Reiseabbruch-Service
    • Card- und Dokumenten-Service
    • Informationen über Ihr Reiseziel
    • Hilfe in besonderen Notfällen
    • Reiseabbruch bei Krankheit
    • Krankenrücktransport
    • Hilfe im Todesfall
    • Telefonkosten
    • Krankenbesuch
    • Benachrichtigungs-Service
    • Arzneimittel-Service
    • Brillen-Service
    • Arzt- und Krankenhausvermittlung
    • Heimholung von Kindern
    • Rückholung von Haustieren

  • Routenplanung

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): Für den Urlaub per Auto erstellt ROLAND Ihnen gerne eine persönliche Reiseroute innerhalb Europas.

  • Rückdatierung

    Als Rückdatierung bezeichnet man die Rückverlegung des technischen Beginns einer Versicherung.

  • Rückversicherung

    Eine Rückversicherung ist die Weitergabe des versicherten Risikos an ein spezielles Versicherungsunternehmen als „Versicherung des Versicherers“. Rückversicherungen dienen der Minderung des Geschäftsrisikos. Der Rückversicherer hilft dem Erstversicherer, Verpflichtungen aus Versicherungs-Verträgen zu erfüllen.

  • Ruhen des Vertrages

    Möglichkeit des Kunden, einen Vertrag für einen bestimmten Zeitraum ruhen zu lassen. Ruhende Verträge sind in der Regel abhängig von bereits gezahlten Mindestprämien und oft ist nur bis zu einem Jahr Ruhezeit möglich.

  • Sachverständige und Zeugen

    Die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Sachverständige und Zeugen ist mitversichert.

  • Sachverständiger

    Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.

  • Schaden (Schadenfall, Schadenereignis)

    Als Schadenfall bezeichnet man bezeichnet ein Ereignis, das zu einem Schaden führt.

    a) Angemeldete Schadenfälle:

    Die Anzahl der im laufenden Kalenderjahr gemeldeten Schäden ohne Rücksicht auf das Jahr, in dem sich der Schaden ereignet hat (auch wenn keine Zahlung zu erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei dieser Begriffsbestimmung muss das übernommene Beteiligungsgeschäft außer Betracht bleiben.

    b) Angefallene Schäden:

    Die Anzahl der für das Kalenderjahr als Ereignisjahr gemeldeten Schäden unter Berücksichtigung der Spätschadenreserve entsprechenden Anzahl von Schadenfällen (auch wenn keine Zahlung zu erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei dieser Begriffsbestimmung muss das übernommene Beteiligungsgeschäft außer Betracht bleiben.

  • Schadenbearbeitung/Schadenabwicklung

    Behandlung bzw. Bezahlung von Schäden von deren Eintritt bis zur abschließenden Erledigung.

  • Schadenmeldung

    Ist der Schaden da, heißt es, keine Zeit zu verlieren und der Versicherung über den Hergang so detaillierte Informationen wie möglich zukommen zu lassen. So sollte der Haftpflichtversicherung der Schaden und wie es dazu kam innerhalb einer Woche gemeldet werden. Das kann telefonisch, schriftlich oder per Fax geschehen. Viele Unternehmen, die die Haftpflicht in ihrer Angebotspalette haben, bieten ihren Kunden die Möglichkeit, die Schadenmeldung auch online durchzuführen. Ist dies geschehen, erhält der Versicherungsnehmer von seiner Haftpflicht eine Schadenanzeige. Diese muss er unverzüglich ausfüllen und unterschrieben zurückzusenden.

    Was muss ich melden?

    Für die Versicherung ist es wichtig, Schaden und Schadenhergang so genau wie möglich zu kennen. Die Umstände, die zu dem Schadenfall geführt haben, sollten wahrheitsgemäß geschildert werden, auf ein Ausschmücken von Details könne sie aber getrost verzichten. Das erleichtert die Bearbeitung des Vorgangs beim Versicherer. In der Regel übernimmt die Versicherung alles weitere, der Kunde wird damit nicht mehr behelligt. Ansprüche, die gegen den Versicherten geltend gemacht wurden, sollten der Versicherung angezeigt werden. Von Vorabzahlungen sollte der Kunde gänzlich absehen.

  • Schutzbrief

    Ein Schutzbrief ist eine spezielle Form der Kfz-Versicherung zur Übernahme von Unfall- und Pannenfolgekosten wie Pannenhilfe, Fremdübernachtung, Unterstellung, Ersatz von Reisedokumenten usw. Der gesamte Leistungskatalog wird umgangssprachlich als Schutzbrief bezeichnet. Bei ROLAND heißt er MultiAssist.

  • Schutzbrief MultiAssist für Privatkunden

    Ob Fahrzeugpanne oder gestohlene Brieftasche – solche Ärgernisse kosten nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Nerven. Mit dem Schutzbrief MultiAssist steht ROLAND Ihren Kunden bei solchen Widrigkeiten zur Seite und bietet schnell professionelle Hilfe vor Ort. Immer und überall.

    Versicherte Leistungen:

    • AutoAssist
    • ReiseAssist
    • Haus- und WohnungAssist

  • Selbstbeteiligung

    Als Selbstbeteiligung wird die Beteiligung eines Kunden an einem Schaden bezeichnet. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird bei Vertragsabschluss festgelegt und beeinflusst die Höhe des Versicherungsbeitrages.

  • Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge

    Sind Fahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden. Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermietung.

  • Selbstständige Tätigkeit (Versicherbarkeit)

    Alle aktuellen Rechtsschutz-Produkte für private Haushalte können auch dann noch abgeschlossen werden, wenn der Kunde oder die mitversicherten Personen einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Allerdings besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit kein Versicherungsschutz.

  • Sonderfahrzeuge

    Als Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen gelten:

    Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger, Betonpumpenwagen, Elektro-Güterfahrzeuge, Elektro-Karren, Erd-Arbeitsmaschinen, Fernmeldewagen, Feuerwehrmannschafts- und –gerätewagen, Funkwagen (nicht Funkstreifenwagen), Gabelstapler mit amtl. Kennzeichen, Geräteträger für die Land- und Forstwirtschaft, Hubstapler, Kanalreinigungswagen, Krankenwagen, Kranwagen, Lader, Leichenwagen, Mähdrescher, Messwagen, Milch-Sammeltankwagen, Müllwagen, Schlammsaugwagen, Straßenbaumaschinen, Straßenreinigungsmaschinen, Tieflader, Verkaufswagen, Werkstattwagen.

    Nicht als Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen gelten:

    Betontransportmischer, Kraftfahrzeug-Transporter, Kraftstoff-Kesselwagen, Milch-Tankwagen, Tankwagen, Turmwagen. Diese Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge tarifiert.

  • Spezial-Rechtsschutz für Architekten und Ingenieure

    Die Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur bringt viel Verantwortung mit sich, die gleichzeitig auch mit hohen Rechtsrisiken verbunden ist. Speziell im Architekten- und Ingenieurrecht gibt es eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Mit dem speziellen, vielfältig kombinierbaren ROLAND Rechtsschutz für Architekten und Ingenieure sind die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits abgesichert. Die rechtlichen Interessen können umfassend durchgesetzt werden, sei es beim Kampf um das eigene Honorar oder die Richtigstellung, wenn es um den Vorwurf der Verletzung von Überwachungspflichten geht.

  • Spezial-Rechtsschutz für Steuerberater, Buch- und Wirtschaftsprüfer

    Bei der Beratungs- oder Prüftätigkeit stehen nicht immer alle benötigten Informationen für eine umfassende Beurteilung zur Verfügung. Trotzdem gilt nach der heutigen Rechtslage, dass die Verantwortung für nicht zutreffende Angaben auch ohne eigenes Verschulden den Steuerberater, Buch- oder Wirtschaftsprüfer treffen kann.

  • Stillschweigende Verlängerung

    Eine stillschweigende Verlängerung ist die Fortführung eines Versicherungs-Vertrages nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit, wenn die Vertragspartner nicht ausdrücklich kündigen.

  • Strafkaution

    ROLAND stellt Ihnen zur Vermeidung einstweiliger Strafvollzugsmaßnahmen wie zum Beispiel Untersuchungshaft zusätzlich zur Versicherungssumme darlehensweise eine Strafkaution zur Verfügung. Diese Leistung ist in allen unseren Produkten enthalten.

  • StrafrechtPlus Gewerbe

    Wertet den Straf-Rechtsschutz entscheidend auf, zum Beispiel um Versicherungsschutz bei Vorsatzstraftaten. Zu den Produktbausteinen.

  • StrafrechtPlus Gewerbe als separate Unternehmenslösung inklusive U-Haft-Package

    Mit StrafrechtPlus Gewerbe als separater Unternehmenslösung können Sie Ihren Kunden eine bedarfsgerechte Rechtsschutz-Deckung bieten. Diese strafrechtliche Absicherung federt die wesentlichen finanziellen Risiken eines Strafverfahrens ab.

  • StrafrechtPlus Privat

    Wertet den Straf-Rechtsschutz entscheidend auf, zum Beispiel um Versicherungsschutz bei Vorsatzstraftaten. Zu den Produktbausteinen.

  • Tarifbestimmungen

    Als Tarifbestimmungen bezeichnet man die detaillierte Beschreibung der Versicherungsbeiträge für die jeweiligen Produkte sowie Bestimmungen über die Fälligkeit des Beitrages. Sie bilden eine Erweiterung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  • Tarifgruppen

    Versicherungsnehmer werden aufgrund bestimmter Kriterien wie das Beschäftigungsverhältnis des Versicherungsnehmers, die Lage des Wohnortes, die Dauer der Schadenfreiheit usw. in Tarifgruppen eingeteilt. Die Rechtsschutzversicherungen unterscheiden nach dem Beschäftigungsverhältnis und es gibt zwei Tarifgruppen: Normaltarif und Tarif für Angehörige des Öffentlichen Dienstes.

  • Taxikosten

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): Taxifahrten werden im Zusammenhang mit bestimmten Schutzbriefleistungen bis zu 52 € übernommen.

  • Technische Gutachten

    Die Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA) zur Verteidigung in Verkehrs-Strafverfahren und bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen Ihres Fahrzeuges werden von ROLAND übernommen.

  • Teilkaskoversicherung

    Eine Teilkaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung, die bestimmte Schäden am Auto abdeckt. Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Teilkasko Versicherung freiwillig.

    Schäden am eigenen Auto können nicht nur durch Unfälle verursacht werden. Auch Unwetterschäden, Steinschlag oder ein Zusammenstoß mit einem Wildtier sind keine Seltenheit. Wer zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung keine Teilkasko Versicherung abgeschlossen hat, muss selbst für Reparaturen oder gar den Verlust des Fahrzeugs aufkommen.

  • Telefonkosten

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): ROLAND übernimmt die Telefonkosten bis zu 52 € zur Meldung eines Krankenhausaufenthaltes im Ausland, zur Abforderung eines Krankenrücktransportes oder zur Überführung im Todesfall.

  • Top-Manager-Rechtsschutz

    GmbH-Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats sind als handelnde Organe des Unternehmens einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt.

    Mit einem Schlag können so Position, Ruf, Vermögen und damit die gesamte Existenz auf dem Spiel stehen. Es geht nicht nur um persönliche zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung, sondern auch um ein mögliches Organisationsverschulden.

    Ein privater Rechtsschutz-Vertrag bietet für diese Bereiche keinen Versicherungsschutz. ROLAND Rechtsschutz bietet daher genau auf diesen Bedarf zugeschnittene Leistungen.

  • Travel-Delay-Service

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): Sollte sich Ihr Abflug verzö-gern, ein Anschlussflug verpasst werden oder ein gesamter Flug annulliert werden, übernimmt ROLAND zusätzliche Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft bis zu einem festgesetzten Betrag. Zudem ersetzen wir nachgewiesene Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe von persönlichem Reisebedarf, wenn Gepäck verspätet oder nicht ankommt.

  • Treuhänder

    Ein Treuhänder ist eine natürliche oder juristische Person zur Wahrung der Rechte und Interessen eines Dritten. In der Rechtsschutzversicherung ermittelt ein Treuhänder jedes Jahr die möglichen Beitragsanpassungen anhand des Verhältnisses der Schadenzahlungen zu den Beitragseinnahmen.

  • Übernachtung

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): Sollte Ihr Auto aufgrund einer Panne oder Diebstahles ausfallen, kümmert sich ROLAND um eine Übernach-tungsmöglichkeit und übernimmt die Kosten bis zu 77 € pro Person und Nacht.

  • Universal-Straf-Rechtsschutz

    Die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens sind verantwortlich für alles, was in der Firma geschieht. Da das Unternehmen selbst nicht bestraft werden kann, tragen sie im Fall der Fälle persönlich das Risiko der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Die Folge: Der Ruf leidet und es entstehen hohe Kosten für spezialisierte Strafverteidiger. Dieses finanzielle Risiko ist vermeidbar – mit dem Universal-Straf-Rechtsschutz.

  • Universal-Straf-Rechtsschutz für Mittelstand und Großunternehmen (MGU)

    Der Universal-Straf-Rechtsschutz für Mittelstand und Großunternehmen ist eine weitreichende Unternehmensdeckung. Er schützt in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und bietet in jeder Phase eines Strafverfahrens eine optimale Absicherung durch die Übernahme von Kosten für:

    • Beauftragte Rechtsanwälte
    • Honorarvereinbarungen
    • Sachverständige
    • Verfahren
    • Zeugenbeistand
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Forensische Dienstleistungen zur Aufklärung, Identifikation, sowie Prävention wirt-schaftskrimineller Handlungen bis 25.000 Euro
    • Sonstige Aufwendungen wie anwaltliche Koordination der Verteidiger, Übersetzungen, Recherchen, Prozessbeobachtung

  • Veranstaltungs-Rechtsschutz

    Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen kann es trotz Erfahrung und umsichtigen Handelns immer zu Auseinandersetzungen mit Behörden oder zu Unstimmigkeiten mit Vertragspartnern, zum Beispiel mit Künstlern, Hallenbetreibern oder Werbeträgern, kommen. ROLAND Rechtsschutz hilft bei der Durchsetzung der rechtlichen Interessen.

  • Vereins-Rechtsschutz

    Ihre Kunden sind Mitglieder oder Vorstände in einem eingetragenen Verein? Auch dafür bietet ROLAND ein maßgeschneidertes Rechtsschutz-Angebot. So können sich alle, die der Satzung nach für ihren Verein haften, vor den rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit ihrer Vereinstätigkeit schützen. Zu den Produktbausteinen.

  • Verjährung
  • Verkehrs-Rechtsschutz für Geschäftskunden

    Für Firmenfahrzeuge: Hilfe bei Auseinandersetzungen rund um Firmenfahrzeuge, zum Beispiel bei Reklamationen nach einer fehlerhaften Reparatur. Zu den Produktbausteinen.

  • Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden

    Hilfe bei Auseinandersetzungen rund um die Fahrzeuge Ihrer Kunden, zum Beispiel bei Beschädigung oder Reklamationen nach einer fehlerhaften Reparatur. Zu den Produktbausteinen.

  • Vermögensschaden-Rechtsschutz

    Vorstände und Geschäftsführer treffen täglich weitreichende Entscheidungen zugunsten des Unternehmens – manchmal mit gravierenden Konsequenzen. Schnell ist ein Entscheidungsträger dann als Verantwortlicher mit dem Vorwurf konfrontiert, durch eine falsche Entscheidung dem Unternehmen geschadet zu haben. Gegenüber Dritten kann er dabei auch für Vermögensschäden zur Rechenschaft gezogen werden, die Kollegen verursacht haben.

  • Versicherungs-Ombudsmann

    Ombudsmann ist der Name einer Stiftung, die 1972 im Rahmen der Privatversicherung gegründet wurde. Der Begriff Ombudsmann steht für eine Vertrauensperson, an die sich Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte wenden können die sich nicht rechtens behandelt fühlen. Der Ombudsmann prüft diese Fälle neutral, gibt Ratschläge und setzt sich im Notfall für den Versicherungsnehmer bei dem betroffenen Versicherungsunternehmen ein.

    Siehe auch Ombudsmann.

  • Versicherungsaufsicht

    System der staatlichen Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Diese Aufsicht erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehört die Zulassung von Versicherungsunternehmen und die ständige Kontrolle des Geschäftsbetriebes.

  • Versicherungsbedingungen

    Als Versicherungsbedingungen bezeichnet man die Gesamtheit der Regelungen im Versicherungsvertrag. Die Versicherungsbedingungen können durch Klauseln ergänzt werden.

  • Versicherungsbeginn

    Versicherungsbeginn ist der Beginn des Versicherungsschutzes. Es wird unterschieden nach dem formalen Versicherungsbeginn (Datum auf dem Antrag), dem materiellen Versicherungsbeginn (Zahlung der Erstprämie) und dem technischen Versicherungsbeginn (Zusendung des Versicherungsscheines / der Police).

  • Versicherungsmakler

    Der Versicherungsmakler vermittelt gegen eine Vergütung (Courtage) gewerbsmäßig Versicherungs-Verträge als unabhängiger Partner des Kunden.

  • Versicherungsschein

    Der Versicherungsschein ist der Nachweis des bestehenden Versicherungs-Vertrages. Versicherungsscheine müssen deshalb vom Versicherungsunternehmen unterzeichnet sein und gelten als Urkunde. Versicherungsscheine werden auch Police genannt.

  • Versicherungsvertrag

    Die übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen des Versicherungsunternehmens und des Kunden zur Absicherung eines bestimmten Risikos bilden den Versicherungs-Vertrag.

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

    Das Gesetz über den Versicherungs-Vertrag ist die Rechtsgrundlage jedes Versicherungs-Vertrages, in dem Vorgänge wie z. B. Abschluss, Beitragszahlung und Kündigung eines Versicherungs-Vertrages grundsätzlich geregelt sind. Detaillierte Regelungen sind in den Allgemeinen (AVB) und den Besonderen Vertragsbestimmungen (BVB) sowie den Klauseln enthalten.

  • Versicherungsvertreter

    Der Versicherungsvertreter vermittelt gegen eine Vergütung (Provision) gewerbsmäßig Versicherungsverträge. Im Gegensatz zum freien Versicherungsmakler gilt der Versicherungsvertreter als verlängerter Arm des Versicherungsunternehmens, welches er vertritt.

  • Verspäteter Reiseantritt

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseAssist (ASB 2009): Sollten Sie aus bestimmten Gründen Ihre Reise erst verspätet antreten können, kümmert sich ROLAND um die spätere Abreise und übernimmt die dadurch angefallenen höheren Fahrtkosten bis zu 1.100 €.

  • Vertragsablauf

    Der Vertragsablauf ist der Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Allerdings endet der Vertrag nicht automatisch mit dem Vertragsablauf. Hierfür muss eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen werden.

  • Vertragsdauer

    Die Vertragsdauer ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Vertragsablauf eines Versicherungs-Vertrags.

  • Vertrieb

    Der Vertrieb bei ROLAND erfolgt über Makler. Die Versicherungsmakler vertreiben die ROLAND-Produkte.

  • Vollkaskoversicherung

    Die Vollkaskoversicherung ist eine bei den Neuwagen beliebte und sinnvolle Zusatzversicherung. Sie bietet dem Halter, neben den enthaltenen Leistungsumfängen der Teilkaskoversicherung, den erweiterten Versicherungsschutz, dass bei Unfällen auch die eigenen Schäden behoben werden. Hierbei werden in den Vertragsklauseln Naturgewalten, Leistungsumfang und Versicherungsbedingungen genauer beschrieben. Die Berechnung der Prämie erfolgt neben der Schadensfreiheitsklasse für die Haftpflichtversicherung durch die Regionalklasse und Wagenklassifizierung, um jeweils die Standorte und das Fahrzeug einzuordnen. Hierbei bedienen sich die Versicherungen den ihnen vorliegenden Statistiken. Diese Statistiken werden von dem Gesamtverband der deutschen Versicherer, der sogenannten GDV zur Verfügung gestellt, wo alle Versicherer vertreten sind.

  • Vorsatz

    Als Vorsatz bezeichnet man den Willen zur Verwirklichung einer Straftat in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht

    Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist die Pflicht des Antragstellers, alle ihm bekannten Umstände zur Risikoeinschätzung dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann das Versicherungsunternehmen vom Versicherungs-Vertrag zurücktreten.

  • Weiter- und Rückfahrt-Service

    Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoAssist (ASB 2009): Sollte Ihr Fahrzeug im Urlaub durch Unfall oder Diebstahl ausfallen, organisiert ROLAND die Weiterfahrt oder Rückfahrt und übernimmt die Kosten für Bahn oder Flug (je nach Entfernung).

  • Widerrufsrecht

    Das Widerrufsrecht ist das Recht des Kunden, einen abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Der Widerruf muss beim Versicherer innerhalb einer bestimmten Frist eingegangen sein.

  • Zahlungsverzug

    Zahlungsverzug ist die Nichtleistung einer vereinbarten Zahlung (z. B. Versicherungsprämie) in einer vereinbarten Frist. Zahlungsverzug kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

  • Zahlungsweise

    Die Zahlungsweise ist die vom Versicherungsnehmer gewählte zeitliche Abfolge der Beitragszahlungen. Üblich sind monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlweise. Je nach Anbieter werden auf bestimmte Zahlweisen Rabatte gewährt oder Zuschläge berechnet.

Fallbeispiele

Das Leben steckt oft voller Überraschungen. Mit den nachfolgenden Fallbeispielen erhalten Sie eine Zusammenfassung über das leistungsspektrum unserer Angebote.

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